Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 18.06.1993 | VG Gießen, 21.06.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92   

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https://dejure.org/1993,557
BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 33; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der Erledigungsfiktion nach § 33 AsylVfG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundgesetz - Ausländer - Bestehende sprachgedingte Kommunikationshindernisse - Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 62
  • DVBl 1993, 1000
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da die Vorschrift aber noch erheblich weitergehende Konsequenzen hat als bloße Präklusionsvorschriften, sind ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt; insbesondere ist ihr strenger Ausnahmecharakter zu beachten (zu den Präklusionsvorschriften vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Zwar gilt auch hier, daß nicht jede fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts einen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 75, 302 [314]; 81, 97 [105]).

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33 AsylVfG a. F. entwickelten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerwGE 71, 213 ff.; Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG , Nrn. 6, 8 und 11) markieren jedoch im wesentlichen die von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen.

    Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwGE 71, 213 [218 f.]).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Damit wird das Begehren auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gegenstandslos (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    So wie das Erfordernis der Einhaltung bestimmter Fristen unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit verfassungsrechtlich grundsätzlich unproblematisch ist (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]), gilt dies auch für die in § 33 AsylVfG a.F. geregelte Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NVwZ 1985, 33 f. und DVBl. 1984, 1005 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da die Vorschrift aber noch erheblich weitergehende Konsequenzen hat als bloße Präklusionsvorschriften, sind ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt; insbesondere ist ihr strenger Ausnahmecharakter zu beachten (zu den Präklusionsvorschriften vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Dieser Grundsatz gilt auch innerhalb des jeweils eingeleiteten Verfahrens selbst, soweit es darum geht, sich dort effektiv Gehör verschaffen zu können, und nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht selbst (BVerfGE 81, 123 [129]).Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse in den Weg gelegt werden (BVerfGE 53, 115 [127]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da die Vorschrift aber noch erheblich weitergehende Konsequenzen hat als bloße Präklusionsvorschriften, sind ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt; insbesondere ist ihr strenger Ausnahmecharakter zu beachten (zu den Präklusionsvorschriften vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.; 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben

  • BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84

    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    cc) Eine Regelung über eine Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).

    Dieser besteht nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Von einem erkennbar fehlenden Interesse an der Fortführung des Klageverfahrens kann dann ausgegangen werden, wenn der Kläger durch sein Verhalten berechtigte Zweifel an seinem Rechtsschutzbedürfnis erweckt und diese Zweifel trotz Aufforderung nicht fristgerecht ausgeräumt hat (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, 62, juris; BVerwG, Beschluss vom 18. September 2002 - BVerwG 1 B 103.02 -, NVwZ-Beil.

    Wegen der einschneidenden verfahrensrechtlichen Konsequenzen sind der Auslegung und Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, wobei der strenge Ausnahmecharakter zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993, a.a.O., Rn. 14).

    Die Rechtmäßigkeit einer Betreibensaufforderung setzt daher zunächst voraus, dass im Zeitpunkt ihres Erlasses bestimmte sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen, die geeignet sind, den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 -, DVBl. 2001, 307).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1563
BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweisung einer Asylklage - Auskünfte und Stellungnahmen - Relevante Änderungen - Aktuellere Sachverhaltsfeststellungen - Ständige Rechtsprechung überdenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 62
  • DVBl 1993, 1003
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.

    Wird - wie hier - im wesentlichen eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht, kommt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrundeliegt oder eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen die Entscheidung des Gerichts tragen (BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Eine an den Realitäten ausgerichtete Prognose über den weiteren Geschehensablauf hätte verlangt, daß das Verwaltungsgericht berücksichtigt, daß die Mutter gegebenenfalls mit den Beschwerdeführern im Falle der Ablehnung der Asylanträge zurückkehren muß (vgl auch BVerwGE 90, 364 [368]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Voraussetzung der Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet ist in Fällen dieser Art ferner, daß die verwerteten Auskünfte und Stellungnahmen bzw die berücksichtigte Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht als noch hinreichend aktuell zugrunde gelegt werden kann, sich also auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlaß geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen und gegebenenfalls eine ständige Rechtsprechung zu überdenken (vgl auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Februar 1993 - 2 BvR 1294/92 -, InfAuslR 1993, 196 [199]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den

    Weiter gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlass geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen, so dass eine Neubewertung nicht notwendig war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92 - InfAuslR 1993, 196 und Beschl. v. 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 - NVwZ 1994, 62 ).
  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93

    Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist die Berufung nicht zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - betreffend die Verfassungsbeschwerde der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. Dezember 1992 - X/1 E 7451/92 -, nicht beachtet und insoweit entgegen der Bindungswirkung aus § 31 Abs. 1 BVerfGG entschieden hat.

    Auch wenn man die Begründung des Zulassungsantrages im Hinblick auf die Nichtbeachtung der Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG dahingehend versteht, daß damit die Abweichung von in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - aufgestellten Rechtsgrundsätzen geltend gemacht wird, können die Kläger damit keinen Erfolg haben.

  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der

    Im Falle einer auf die Auswertung von Auskünften gestützten Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet bedarf es darüber hinaus - wiederum nach Maßgabe hinreichender Verläßlichkeit und Umfänglichkeit - der Feststellung einer zweifelsfreien, widerspruchsfreien und hinreichend aktuellen Auskunftslage (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1992 - InfAuslR 1992, S. 300 >302 f.<, vom 5. Februar 1993 - InfAuslR 1993, S. 196 >199< und vom 18. Juni 1993 - DVBl. 1993, S. 1003 f. >1004<).
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Rechtsprechung
   VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7623
VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94.A (https://dejure.org/1994,7623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 2 AsylVfG, § 10 AsylVfG, § 52 Nr 2 S 3 VwGO, § 58 VwGO
    Asylverfahren - zur örtlichen Zuständigkeit; Zustellungsfiktion und richtige Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts in asylrechtlichen Streitigkeiten; Auswirkungen einer fehlerhaften Verweisung einer Rechtsstreitigkeit; Einzuhaltende Fristen bei Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes in asylrechtlichen Streitigkeiten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 62
  • NVwZ 1994, Beilage 8, 62
  • NVwZ-RR 1994, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyyas, die bereits vor dem Verlassen Pakistans einer Verfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt waren, sind gemäß § 16a Abs. 1 GG als Asylberechtigte anzuerkennen (siehe BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 500, 501).

    Hinsichtlich unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Ahmadiyyas gibt es bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, ob sie bei einer Rückkehr nach Pakistan wegen ihrer religiösen Überzeugung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung zu erwarten haben (dies verneinend: BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 500, 501 ff.; dies hingegen bejahend: Hess.VGH, Urteil vom 25.09.1992, 10 UE 2587/86, OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.06.1992, 3 R 71/84 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.03.1993, 12 L 7166/91).

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Hingegen ist die Prüfung, ob der neue Vortrag im Hinblick auf das persönliche Verfolgungsschicksal des Asylbewerbers sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Verhältnisse im angeblichen Verfolgerland tatsächlich zutrifft und die Verfolgungsfurcht begründet erscheinen läßt dem weiteren Asylverfahren vorbehalten (siehe zu dieser Abgrenzung etwa BVerwG, Urteil vom 23.06.1987, NVwZ 1988, 258, 259 zu § 14 AsylVfG a.F.).
  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (siehe Beschluß vom 10.03.1994, Az.: 2 BvR 2371/93, NVwZ - aktuell 1994, 25 und Beschluß vom 10.03.1994, Az.: 2 BvR 2516/93, AuAS, 1994, 126) jedoch, daß dem Asylbewerber durch eine erläuternde Belehrung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen geführt wird, welche Obliegenheiten ihn im einzelnen treffen und welche Folgen bei deren Nichtbeachtung entstehen können.
  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Er stellt keinen schweren Rechtsverstoß dar, der eine Freistellung von der Bindungswirkung unabweislich machen würde, etwa weil dem Antragsteller der in der Prozeßordnung vorgesehene Instanzenzug genommen würde (siehe zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BVerwG, Beschluß vom 01.12.1992, DÖV 1993, 388, 389 und Beschluß vom 04.05.1979, Buchholz 310, § 83 VwGO Nr. 11, S. 9).
  • VGH Hessen, 25.09.1992 - 10 UE 2587/86

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Hinsichtlich unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Ahmadiyyas gibt es bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, ob sie bei einer Rückkehr nach Pakistan wegen ihrer religiösen Überzeugung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung zu erwarten haben (dies verneinend: BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 500, 501 ff.; dies hingegen bejahend: Hess.VGH, Urteil vom 25.09.1992, 10 UE 2587/86, OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.06.1992, 3 R 71/84 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.03.1993, 12 L 7166/91).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 12 L 7166/91

    Ahmadis; Religiosität; Rückkehr; Pakistan; Politische Verfolgung; Religiöse

    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Hinsichtlich unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Ahmadiyyas gibt es bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, ob sie bei einer Rückkehr nach Pakistan wegen ihrer religiösen Überzeugung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung zu erwarten haben (dies verneinend: BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 500, 501 ff.; dies hingegen bejahend: Hess.VGH, Urteil vom 25.09.1992, 10 UE 2587/86, OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.06.1992, 3 R 71/84 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.03.1993, 12 L 7166/91).
  • BSG, 02.04.1971 - 11 RA 214/70
    Auszug aus VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94
    Zwar ist eine Rechtsmittelbelehrung auch dann unrichtig erteilt, wenn das für die Rechtsmittel genannte Gericht örtlich nicht zuständig ist (siehe BVerwG, Urteil vom 20.06.1958, VerwRspr. Bd. 11, S. 237, 238 f.; BSozG, Urteil vom 02.04.1971, NJW 1971, 1381, 1382).
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